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8. Mai 1998

Bundestagswahl am 27. September 1998
Nur ein rechtzeitiger Widerspruch verhindert unerwünschte Wahlwerbung

Nach den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt melden sich täglich empörte Bürger beim Berliner Datenschutzbeauftragten, Dr. Hansjürgen Garstka, die eine Weitergabe ihrer Adressen, insbesondere auch an rechtsextremistische Parteien, anläßlich der bevorstehenden Bundestagswahl befürchten.

Nach dem Berliner Meldegesetz darf die Meldebehörde Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerbern ab sechs Monate vor dem Wahltermin Auszüge aus dem Mel-deregister erteilen, damit sie z.B. Einladungen zu Werbeveranstaltungen, Werbebriefe und Kandidatenvorstellungen versenden können.

Wer nicht möchte, daß seine Adreßdaten zum Zweck der Wahlwerbung weitergegeben werden, kann von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Die Bearbeitung erfolgt gebührenfrei.

Der Widerspruch sollte umgehend - spätestens bis zum 17. Juli 1998 - schriftlich bei dem Landeseinwohneramt Berlin, Referat Meldeangelegenheiten, Friedrichstr. 219, 10958 Berlin, oder einer Meldestelle eingelegt werden. Die Meldestellen halten darüber hinaus Formulare bereit. Das Internet-Programm des Berliner Datenschutzbeauftragten enthält einen Musterbrief (http://www.datenschutz-berlin.de).

Garstka: "Nur so kann der Bürger verhindern, daß seine Daten bei Parteien und Einzelbewerbern landen, mit denen er eigentlich nichts zu tun haben will.

Wer bereits bei einer früheren Wahl Widerspruch eingelegt hat, braucht jetzt nichts weiter zu tun. Der Widerspruch wirkt bei allen Wahlen gegenüber allen Parteien gleichermaßen solange, bis der Betroffene ihn zurücknimmt."

Die Möglichkeit, einzelne Parteien oder Wahlen von dem Widerspruch auszunehmen, besteht nicht.

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